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    Sind 10-jährige Laufzeiten für Versicherungsverträge überhaupt zulässig?
    In Österreich ist es übliche Praxis, zehnjährige Versicherungsverträge – meist gegen Gewährung eines Prämiennachlasses – abzuschließen. Verbrauchern wurde mit der VersVG-Novelle 1994 im Paragraph 8 Abs 3 das Recht eingeräumt, einen Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen wurde, zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Unternehmern ist eine derartige Kündigungsmöglichkeit nicht gegeben. Umstritten ist, ob diese Lücke planwidrig oder gewollt ist. Der Oberste Gerichtshof hat jedenfalls in seiner Entscheidung 7 Ob 152/01 für Unternehmensverträge eine Analogie zu § 8 Abs 3 VersVG abgelehnt.

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